Zertifikationspflicht

Gültig ab 13.09.2021

Erweiterung Zertifikatspflicht ab 13.09.2021

Der Bundesrat hat entschieden, dass ab 13. September eine erweiterte Zertifikatspflicht gilt. Eine erweiterte Zertifikatspflicht bedeutet, dass ein gültiges Covid-Zertifikat (3G: geimpft, genesen oder getestet) in Kombination mit einem persönlichen Ausweis für das Betreten des Centers vorzuweisen ist. 

Ausgenommen von der Zertifikatspflicht sind:

  • Aussenplätze Tennis
  • Personen unter 16 Jahren
  • Personen ab 16 Jahren, die in beständigen Gruppen regelmässig zusammen Tennis spielen. Als beständige Gruppen gelten Fixplatzmieter.

Maskentragpflicht

Da sich die Wege für geimpfte und ungeimpfte Gäste nicht trennen lassen, gilt in allen öffentlich zugänglichen Innenbereichen des Centers nach wie vor Maskentragpflicht.

Benutzen der Garderoben und Duschen ist nur für Personen mit Zertifikat erlaubt (verbotene Durchmischung der Gruppen)!

Für weitere Informationen beachten Sie bitte die Schutzkonzepte der einzelnen Verbänden

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